Kundeninformation zum Produktsicherheitsgesetz


Liebe Kundinnen und Kunden!

Hier erhaltet Sie unsere Information zum Produktsicherheitsgesetz, welches seit dem 01.12.2011 in Kraft getreten ist.

Ihr kompla- Team


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Produktsicherheitsgesetz
Information-zum-Produktsicherheitsgesetz.pdf (45.8KB)
Produktsicherheitsgesetz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



● 1. ALLGEMEINES



● 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle unsere Verträge,  Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

● 2. BESTELLUNGEN, PREISE, LIEFERUNGEN, TRANSPORTSCHÄDEN, ZAHLUNG



● 2.1 Bestellungen kann der Kunde schriftlich, online per Internet, per Telefon oder per Telefax erteilen.  Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabsprachen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.



● 2.2 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle  Preise verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand. Die Lieferung erfolgt ab Werk an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald dieser den Empfang der Sendung gegenüber dem Paketdienst bzw. der Spedition bestätigt hat.



● 2.3 Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, die Sendung bei Annahme sorgfältig auf Transportschäden zu überprüfen. Wird eine Beschädigung festgestellt, so ist der Empfänger verpflichtet, den Schaden beim Transportunternehmen auf der Empfangsbestätigung zu reklamieren. Bei Schäden, die erst beim Auspacken bemerkt werden, rufen Sie uns bitte an. Wir vereinbaren mit Ihnen eine Rückholsendung.



● 2.4 Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung.



● 2.5 Zahlungsziel: sofort – ohne Abzug.



● 2.6 Preisänderungen für unsere Katalogprodukte behalten wir uns grundsätzlich ohne Ankündigung vor.



● 2.7 Bei hohen Rechnungsbeträgen / hohem Auftragsvolumen einzelner Bestellungen/Kunden behaltgen wir uns eine 50% Vorauszahlung vor. Ggf. 70% bei Auftragsvergabe und 30% bei Rechnungsstellung.



● 3. SONDERDRUCKE / SONDERKONFEKTIONIERUNG



● 3.1 Aufträge für Sonderkonfektionierung / Sonderdrucke werden nur schriftlich angenommen. Die Bestellungen werden von uns in den meisten Fallen bestätigt und nur nach Erhalt der unterschriebenen Druckfreigabe und Auftragsbestätigung weiterverarbeitet.



● 3.2 Eine Mehr-  oder Minderlieferung von 10% ist bei Sonderanfertigungen branchenüblich und muss vom Besteller anerkannt werden.



● 3.3 Sonderanfertigungen werden nicht von kompla zurück genommen.



● 3.4 Werden für Sonderanfertigungen Montageanleitungen dem Kunden mitgeliefert, dieser oder Zuarbeiter und seine weiteren Kunden die Montageanleitung aber nicht einhalten. haftet kompla nicht für Schäden an dem ausgelieferten Produkt.



● 4. FRISTEN FÜR LIEFERUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT



● 4.1 Teillieferungen liegen je nach Liefersituation in unserem Ermessen. Bei einer Bestellung mit festgelegten und durch uns bestätigten Termin erfolgt nach Verstreichen dieses Termins keine Nachlieferung mehr, es sei denn, dieses wird ausdrücklich gewünscht. Nachlieferungen erfolgen ohne zusätzliche Versandkosten.



● 4.2 Sollten wir nach Bestellannahme erkennen, dass uns ein  Fehler zu Preis- , Lieferzeit-  oder Produktangaben unterlaufen ist, werden wir den Kunden umgehend informieren. Der Kunde kann dann die Bestellung zu den geänderten Konditionen nochmals bestätigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.



● 5. HÖHERE GEWALT



● 5.1 Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, insbesondere verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Als Fälle von höherer Gewalt gelten Umstände und Vorkommnisse, die    mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, oder die außerhalb unseres Willens liegen,Verkehrsstörungen, Importsperren, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterialien. Nicht rechtzeitige Lieferungen von Unterlieferungen u.ä. vorbezeichnete Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.



● 5.2 Kommte es durch unvorhersehbare und drastische Wetterereignisse wie Hochwasser, Gewtterzellen, Sturm oder massiver Hagel, sowie massiver Regen , so haftet kompla nicht für diese Schäden an ggf. aufgelieferten Produkten.



● 5.3 Werden für Sonderanfertigungen Montageanleitungen dem Kunden mitgeliefert, dieser oder Zuarbeiter und seine weiteren Kunden die Montageanleitung aber nicht einhalten. haftet kompla nicht für Schäden an dem ausgelieferten Produkt.



● 6. RÜCKTRITT



● 6.1 Für den Fall unvorhergesehener, von uns nicht vertretender Ereignisse oder auch sonst für Fälle der höheren Gewalt gem. obiger Ziffer 5 der Lieferbedingungen sowie für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung der Lieferung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. In einem solchen Fall steht dem Besteller ein Schadensersatzanspruch wegen eines solchen Rücktritts nicht zu.



● 7. WIDERRUFSRECHT, AUSSCHLUSS DES WIDERUFSRECHTS,  WERTMINDERUNG



● 7.1 Nach §312d BGB hat der Käufer bei Bestellungen im  Versandhandel grundsätzlich das Recht zum Widerruf. Sie sind danach an Ihre Bestellung nicht gebunden, wenn Sie diese binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss schriftlich (zweckmäßigerweise per Einschreiben bzw. zusammen mit der bestellten Ware) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die Einlieferung am Tag der Frist bei der Post oder einem anderen Spediteur. Im Falle eines Widerrufs werden wir eventuell bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten und Sie sind verpflichtet, unsere Lieferung auf unsere Gefahr zurückzusenden, sofern Sie diese noch nicht    zusammen mit dem Widerrufsschreiben erledigt haben. Die  Kosten der Rücksendung haben Sie zu tragen, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von 40,00€ nicht überschreitet. Es  sei denn, Sie haben falsche oder mangelhafte Ware erhalten. Sofern es sich um paketversandfähige Ware handelt, nehmen Sie bitte zwecks Vereinbarung der Rückholung Ihrer Sendung telefonisch Kontakt mit uns auf. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Ware, die eigens für Sie hergestellt wurde oder eigens für    Sie nach Ihren Spezifikationen bedruckt oder konfektioniert wurde.



● 8. BILDRECHTE



● 8.1 Alle Bildrechte liegen bei kompla oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits ist nicht gestattet!



● 9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND



● 9.1 Erfüllungsort für die Lieferung soweit für die Zahlung ist jeweils unser Hauptsitz. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten das für unseren Hauptsitz zuständige Gericht, d.h. Amtsgericht Solingen, dies gilt auch für die Geschäftsabschlüsse mit ausländischen Geschäftspartnern.



● 10. DATENSCHUTZ
Verarbeitung personenbezogener Daten



1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in angemessener, sorgfältiger und vertraulicher Weise unter Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen, einschließlich der Datenschutz- Grundverordnung („DSGVO“). Dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit betroffenen Personen bzw. die Bearbeitung berechtigter Anfragen dieser Personen im Sinne der DSGVO. https://dsgvo- gesetz.de/



2. Des Weiteren werden personenbezogene Daten nur in einer Weise be-  bzw. verarbeitet, die mit den Zielen und Zwecken, die der Erlangung dieser Daten zugrunde liegen, vereinbar ist. Die Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert oder bearbeitet werden.



3. Es werden geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung, Verlust oder jegliche Form der rechtswidrigen Verarbeitung geschützt werden, wobei der jeweilige Stand der Technik und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden.



4. Sofern zutreffend, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen von kompla unverzüglich einem Vertrag zuzustimmen, der von kompla gemäß Artikel 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgesetzt wird, dies, sofern nicht bereits ein diesbezüglicher Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, der als ein Vertrag im Sinne dieser Bestimmung gelten kann.



5. kompla setzt den Auftraggeber so bald wie möglich, in jedem Falle aber ohne unzumutbare Verzögerung, über eine Verletzung des Schutzes persönlicher Daten in Kenntnis, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, die im Rahmen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages vom Auftraggeber erhalten wurden oder sofern es sich um Daten des Auftraggebers handelt, die von kompla be-  bzw. verarbeitet werden und/oder sofern es sich um Daten handelt, die sich auf Personen beziehen, die ebenfalls von diesem Vertrag betroffen sind.




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