Die Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt € 36,00. Darüber hinaus wird eine Fahrkostenpauschale pro Einsatz - unabhängig von der Einsatzdauer - in Höhe von € 5,50 in Rechnung gestellt. Individuelle Fahrten werden nach der gängigen Kilometerpauschale von € 0,35 pro laufenden Kilometer abgerechnet. Die Mindestdauer eines buchbaren Einsatzes beträgt 60 Minuten und kann bei Bedarf, Wunsch und Vereinbarkeit variabel verlängert werden.
Verfügbarkeit
Meine Angebote sind buchbar in Erkrath, Hochdahl, Unterfeldhaus und in Solingen, sowie der näheren Umgebung.
Abrechnung (nach § 45b SGB XI)
Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss einer Abtretungsvereinbarung direkt mit der zuständigen Pflegekasse nach § 45b SGB XI, wenn ein Pflegegrad besteht oder mit Rechnung direkt an den Klienten am jeweiligen Monatsende.
Hinweis: Sollten Sie die Kosten der Begleitung jedoch privat tragen, dann können diese am Ende des Jahres von Ihnen steuerlich gelten gemacht werden.