Alltags- und Freizeitbegleitung 
 

Preise

Die Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz beträgt € 38,00. Darüber hinaus wird eine Fahrkostenpauschale pro Einsatz - unabhängig von der Einsatzdauer - in Höhe von € 5,50 in Rechnung gestellt. Individuelle Fahrten werden nach der gängigen Kilometerpauschale von € 0,35 pro laufenden Kilometer abgerechnet. Die Mindestdauer eines buchbaren Einsatzes beträgt 60 Minuten und kann bei Bedarf, Wunsch und Vereinbarkeit variabel verlängert werden.



Leistungsausfall / Absagen


Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) oder Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr von bis zu 50 % des vereinbarten Preises berechnet werden.


Verfügbarkeit


Meine Angebote sind buchbar in Erkrath, Hochdahl, Unterfeldhaus und in Solingen, Haan und Hilden, sowie der näheren Umgebung.



Abrechnung (nach § 45b SGB XI)


Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss einer Abtretungsvereinbarung direkt mit der zuständigen Pflegekasse nach § 45b SGB XI, wenn ein Pflegegrad besteht oder mit Rechnung direkt an den Klienten am jeweiligen Monatsende.


Hinweis: Sollten Sie die Kosten der Begleitung jedoch privat tragen, dann können diese am Ende des Jahres von Ihnen steuerlich gelten gemacht werden.


Die angegebenen Preise sind Netto-Preise.

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